Was währe die Zukunft ohne die Erinnerung an         gestern !

Badeanstalt am Kattenstieg
Badeanstalt am Kattenstieg

                         09. Juni 1952, Top 1 '' Badeanstalt- Angelegenheiten''

Aus der Einwohnerschaft sowie der Lehrerschaft der hiesigen Schulen war seit längerer Zeit der Wunsch geäußert, hierorts eine Badeanstalt zu errichten. Als geeigneter Platz war die Nordost-Ecke des Kattenstiegs ausersehen.

Der Bauerschaftsvorsteher hatte sich um Freigabe des Platzes an die Kanalkommission gewandt, welche sich bereit erklärt hat, den Platz unter den Bedingungen, welche vom Bauerschaftsvorsteher verlesen wurde, der Bauerschaft Burg freiwilligst zur Verfügung zu stellen.

Bemerkt wurde vom Bauerschaftsvorsteher, daß beim Staat um eine Beihilfe nachgesucht ist. Beschlossen wurde, einen Kostenanschlag kurzfristig anzufertigen.

Es wird Herrn Schlotfeldt übertragen.

 

                           23. Juni 1925, Top 1 '' Badeanstalt - Angelegenheiten''.

'' Der von Herrn Schlotfeldt vorgelegte Kostenanschlag ergab eine Endsumme von 1.376.25 Mark. Das in der Schule liegende Holz soll darin mit verbraucht werden und wird mit 150 Mark berechnet.

Besclossen wurde mit Stimmenmehrheit, die Badeanstalt aus neuem Material in diesem Jahr noch auszubauen.

Die Badeanstalt soll ausgeschrieben werden. Schlusstermin 01. Juli

Herr Schlotfeldt übernimmt die Ausschreibung ( Anm.: Schlotfeldt war Zimmermeister ) ''

 

                             18. August 1925, Top 4 ''Badeanstalt-Angelegenheiten''.

''Die Mittel zur Erweiterung der Badeanstalt durch Anbau von 4 Kabinen werden bewilligt.

Die Bewilligung eines Staatszuschusses soll beantragt werden.

Für das Jahr 1952 soll eine Badeordnung erlassen und auch die Badewärterfrage geregelt werden.''

 

                             09. Juli 1926, Top 5 '' Badeanstalt-Angelegenheiten''.

''Der Badewärter Voß wird vorläufig bleiben, die Badeinrichtung wird wie sonst beibehalten.''

 

            16. Juni 1930, Top 3 ''Festsetzung der Gebüren für die Badeanstalt''

''Betr. Gebürenberechnung bei der Badeanstalt wird folgendes beschlossen:

Der Raum um die Badeanstalt wird umzäunt. Die näheren Anordnungen darüber treffen der Vorsteher, Vertreter Ohlsen und Lehrer Rühmann. Für das Betreten des  eingezäunten Raumes der Badeanstalt und das Baden in der Anstalt wird eine Gebür von 10 Pfennig je erwachsene Person festgesetzt.

Weitere Gebüren:

Kabinennutzung: 10 Pfennig. Eine Person darf eine Kabine nicht länger als

1/2 Stunde benutzen.

Dutzentkarten für Eintritt bzw. Kabinennutzung: 1,00 Mark.

Monatskarte: 1,50 Mark.

Familienkarte für einen Monat: 2,50 Mark.

Jahreskarte: 4,00 Mark.

Familienjahreskarte: 6,00 Mark.

Karten sind nicht übertragbar. Bei Verstoß dagegen wird die Karte entzogen. Inhaber einer Familienkarte dürfen gleichzeitig nur eine Kabine benutzen und auch hier nicht länger als 1/2 Stunde. Bei längerer Benutzung wird doppelte Gebühr erhoben.''

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Teorieausbildung der Rettungsschwimmer

                   ( in Vorbereitung )

 

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